Masseur*in (Lehrberuf)

Masseur*innen führen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken verschiedene Arten von Massagen durch. Sie arbeiten mit bloßen Händen unter Einsatz verschiedener Massagetechniken am Körper ihrer Kundinnen und Kunden. Durch Wärme- und Wasserbehandlungen, Bestrahlungen und Schlammpackungen setzen sie außerdem Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung. Sie arbeiten mit verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachkräften wie z. B. Physiotherapeut*innen, Heilmasseur*innen sowie mit Ärztinnen/Ärzten zusammen.

Hinweis: Gewerbliche Masseurinnen und Masseure dürfen nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, nicht zu medizinischen Zwecken oder Heilzwecken. Dazu ist eine Ausbildung bzw. Aufschulung zum*zur Medizinischen Masseur*in bzw. Heilmasseur*in erforderlich.

Dauer der Lehrzeit: 3 Jahre

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