Kosmetik (Kosmetologie) / Fußpflege (Podologie) (Lehrberuf)

Kosmetiker*innen (Kosmetolog*innen) und Fußpfleger*innen (Podolog*innen) führen pflegende, gesundheitsfördernde und dekorative Behandlungen an ihren Kundinnen und Kunden durch. Zur pflegenden Kosmetik gehört die Behandlung der Haut an Gesicht und Dekolleté, Körperteilbehandlungen, Hand- und Nagelpflege sowie das Entfernen von Gesichts- und Körperbehaarung. Zur dekorativen Behandlung gehört das Make-up, z. B. Tages- und Abend-Make-up oder auch Fantasie-Make-up. Sie verwenden für ihre Arbeit verschiedene Behandlungsgeräte, Präparate und kosmetische Mittel.
In der Fußpflege behandeln sie Fußprobleme wie z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen, Hühneraugen oder eingewachsene Nägel. Sie führen Fußmassagen durch, Verabreichung Fußbädern und lackieren und gestalten Nägel nach Kundenwunsch.

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen beurteilen die Haut ihrer Kund*innen und erkennen verschiedene Hauttypen und Hautzustände. Sie stellen Veränderungen an Gesichts- und Körperhaut oder an Füßen fest, beraten ihre Kund*innen auf Basis dieser Beurteilung über erforderlichen Pflegemaßnahmen, wählen geeignete kosmetische und pflegende Behandlungen aus und stimmen diese auf die individuellen Bedürfnisse der Kund*innen ab.

Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Kosmetik- und Fußpflegesalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause

Dauer der Lehrzeit: 4 Jahre

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