Fußpfleger*in (Lehrberuf)

Fußpfleger*innen (Fußpflege = Pediküre) kümmern sich um die Erhaltung der Fußgesundheit (z. B. durch Verabreichung von Fußbädern) und behandeln Fußprobleme (z. B. Schwielen, verhornte Hautstellen oder Hühneraugen). Daneben führen sie manchmal auch die Handpflege ("Maniküre") durch, die vor allem die Behandlung der Fingernägel (z. B. Nageldekoration) und die Handmassage umfasst. Sie verwenden Scheren, Feilen und kleine Zangen. Fußpfleger*innen beraten ihre Kundinnen und Kunden und verkaufen Fuß- und Handpflegemittel. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen in speziellen Fußpflege- und Kosmetiksalons, in Spas und Wellnesseinrichtungen, teilweise aber auch bei den Kundinnen und Kunden zu Hause.

Dauer der Lehrzeit: 2 Jahre

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