Pflegeassist*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Für Pflegeassistent*innen besteht eine Fortbildungsverpflichtung im Ausmaß von 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren.
Dazu gibt es zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten, die sowohl von den Ausbildungseinrichtungen als auch von öffentlichen und privaten Einrichtungen der medizinischen Fort- und Weiterbildung angeboten werden, z. B. Zusatzqualifikationen für die Altenbetreuung, Sterbebegleitung, Pflege von chronisch Kranken oder Hauskrankenpflege.
Pflegeassistent*innen, die den Beruf zwei Jahre lang vollbeschäftigt (oder entsprechend länger bei einer Teilzeitbeschäftigung) ausgeübt haben, können eine verkürzte Ausbildung von zwei Jahren im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (siehe z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger*in) absolvieren. Diese verkürzte Ausbildung kann auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen. (vgl. § 44 GuKG); Voraussetzung ist allerdings die Studienberechtigung (siehe unten: Studium ohne Matura).
Weitere Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung im Bereich der Gesundheitsberufe bieten die Fortsetzung der Ausbildung zur Pflegefachassistenz, Ausbildungen zur Fach- und Diplomsozialbetreuer*in in den Bereichen Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung oder Familienarbeit, in Medizinischen Assistenzberufen oder in der Operationstechnischen Assistenz.
Viele Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen außerdem innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: