Berufskraftfahrer*innen - Güterbeförderung sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Regelungen zur verpflichtenden Weiterbildung:
Alle Berufskraftfahrer*innen (Personenverkehr, Warenverkehr) müssen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren Weiterbildungen im Mindestausmaß von 35 Stunden nachweisen und in ihren Führerschein eintragen lassen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich relevante Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer*innen an, z. B. in Kraftfahrzeugtechnik, Kraftfahrzeugelektronik, GPS, Bordcomputer, Gefahrguttransport und dergleichen, insbesondere auch Weiterbildungen, die der Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht dienen. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Aber auch eine Ausbildung zum/r Kranführer*in, zum/zur Hubstaplerfahrer*in oder zum/zur °Fahrlehrer*in# bietet eine Weiterbildungsmöglichkeit für Berufskraftfahrer*innen - Güterbeförderung.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: