PRAKTIKUMSARTEN
Pflichtpraktikum
Pflichtpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer schulischen bzw. hochschulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Praktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Inhalt und die Dauer des Praktikums richten sich nach den Ausbildungsvorschriften der Schule bzw. des Studiums. Dabei steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Es muss allerdings berücksichtigt werden, in welcher Form das Pflichtpraktikum tatsächlich ausgestaltet ist bzw. ob es für die jeweilige Branche kollektivvertragliche Regelungen gibt.
Der Abschluss einer klaren Praktikumsvereinbarung und die Führung einer Ausbildungsdokumentation werden dringend empfohlen.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/pflichtpraktikant-arbeitsrechtlich.html
Ferialarbeitnehmer bzw. Ferialangestellte
Ferialarbeitnehmer sind Schüler oder Studenten, die in der Ferienzeit in "normalen“ Beschäftigungsverhältnissen Einkommen erwerben, um damit Geld zu verdienen.
Ferialarbeitnehmer sind als "echte“ Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert, weisungsgebunden und der Kontrolle durch den Arbeitgeber unterworfen. Sie unterliegen je nach Art der Beschäftigung den im Betrieb anzuwendenden Kollektivverträgen für Arbeiter oder Angestellte.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Ferialarbeitnehmer.html
Volontariat
Volontäre betätigen sich im eigenen Interesse lediglich kurzfristig zu Weiterbildungszwecken in einem Betrieb, ohne dass dies von der Schule als Praktikum vorgeschrieben wird. Das Volontariat ist durch den Ausbildungszweck und das Fehlen einer Arbeitspflicht gekennzeichnet. Es besteht kein Entgeltanspruch. Dem Volontär steht die Gestaltung der Arbeitszeiten frei und er kann ohne Begründung jede Tätigkeit ablehnen.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/volontaer.html
Berufspraktische Tage – Schnuppern
An berufspraktischen Tagen beobachten und verrichten Schüler kurzfristig und ohne Entgelt einzelne Tätigkeiten im Betrieb. Die berufspraktischen Tage begründen weder ein Lehr- noch ein sonstiges Arbeitsverhältnis. Dem Schüler wird das Kennenlernen von Berufen, das Korrigieren falscher Berufsvorstellungen und die selbstkritische Überprüfung der persönlichen Eignungen und Neigungen ermöglicht.
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Berufspraktische_Tage.html